Nachrüsten von Zusatzsystemen

Obwohl die Fahrzeuge heute eine gute Serienausstattung vorweisen, werden in vielen
Fällen Nachrüstungen notwendig um den individuellen Bedürfnissen der
Fahrzeugnutzer gerecht zu werden.
 
Sollen zum Beispiel Parksensorsysteme, Mobilfunkanlagen oder Anhängevorrichtungen
eingebaut werden, sind Eingriffe in das Fahrzeugsystem notwendig, weil diese
Nachrüstsysteme oft nicht zur Serienausstattung der Fahrzeuge gehören,
beziehungsweise als Zubehör ab Werk geordert werden können.
 
Anhängevorrichtungen werden oft nachträglich angebaut, da es viele Anbieter gibt, die
diese kostengünstiger anbieten als der Fahrzeughersteller. Der Einbau sollte aber nach
den Angaben der Hersteller in jedem Fall in einer Fachwerkstatt erfolgen.
 
Vorrichtungen, die nach EU Richtlinie 94/20/EG zertifiziert sind und die eine
entsprechende Genehmigungsnummer aufweisen, müssen nicht, von einem staatlich
anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV oder DEKRA), abgenommen werden. Es
genügt, die Einbauanleitung mit den entsprechenden Daten mitzuführen.

 

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von uns für Ihre gewünschte Nachrüstung beraten.